Reisen nach Finnland während der Covid-19-Pandemie

Aktuelle Reisehinweise für Finnland

Diese Seite enthält praktische Reiseinformationen für internationale Gäste, die während der Coronavirus-Pandemie eine Reise nach Finnland planen.

Wir versichern Ihnen, dass unsere Reiseveranstalter alle Gesundheitsrichtlinien einhalten, um Ihnen einen sicheren und komfortablen Aufenthalt in Finnland zu garantieren.

Neuestes Update: 27. Juni 2022

Achtung: Aufgrund der Ausbreitung der Coronavirus-Variante können sich Reisebeschränkungen schnell ändern. Für offizielle Informationen wenden Sie sich an den finnischen Grenzschutz und das finnische Institut für Gesundheit und Wohlfahrt.

Einschränkungen an den Außengrenzen enden am 30. Juni 2022

Die aufgrund der COVID-19-Pandemie verhängten Einreisebeschränkungen an den finnischen Außengrenzen werden am 30. Juni 2022 aufgehoben. 

Das bedeutet, dass EU-Reisende, Schengen-Reisende und Reisende aus Drittländern, die in Finnland ankommen, keine Impf- oder COVID-19-Testbescheinigungen mehr vorlegen müssen und dass an den Grenzübergängen keine COVID-19-Tests mehr durchgeführt werden. Die Grenzkontrollen werden wieder wie vor der Pandemie durchgeführt. 

Reisende aus Nicht-EU- und Nicht-Schengen-Ländern müssen weiterhin die üblichen Reisedokumente mit sich führen, d. h. einen Reisepass und gegebenenfalls ein Visum.

COVID-19-Tests in Finnland

Tests bei der Ausreise:

Wenn Sie sich auf Reisen in Finnland krank fühlen und getestet werden möchten oder wenn Sie für die Rückkehr in Ihr Heimatland einen Test benötigen, wenden Sie sich an einen privaten Anbieter auf dieser Liste:

Dienstleistungen für Reisende

Seit April 2022 gelten keine umfassenden Beschränkungen mehr. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Situation finden Sie auf der Website der finnischen Regierung.

Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen

Zu den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das Coronavirus in Finnland gehören die Vermeidung von Körperkontakt, das Einhalten eines Sicherheitsabstands zu anderen Personen und das Einhalten einer guten Hand- und Atemhygiene. Das finnische Institut für Gesundheit und Wohlfahrt hat seine allgemeine Empfehlung zur Verwendung von Gesichtsmasken im April 2022 aufgehoben. Lesen Sie hier die neuesten Empfehlungen zur Verwendung von Gesichtsmasken.

Wenn Sie vermuten, dass Sie sich mit COVID-19 infiziert haben, beurteilen Sie Ihren Zustand anhand des Coronavirus-Symptomcheckers. Wenn der Symptomchecker die Konsultation bei einem Arzt vorschlägt, rufen Sie den nächstgelegenen Gesundheitsdienstleister oder die nationale medizinische Hotline unter der Telefonnummer 116 117 an.

Wenn Ihre Reisepolice eine Auslandskrankenversicherung umfasst, wenden Sie sich an den in der Police genannten Gesundheitsdienstleister, um sich beraten zu lassen.

Landesweite Notrufnummer: 112. Rufen Sie die Notrufnummer nur in echten Notsituationen an. In einer Notsituation werden Sie auch dann behandelt, wenn Sie keinen Wohnsitz in Finnland haben. Die Behandlungskosten werden Ihnen anschließend in Rechnung erstellt. Die Notrufnummer kann von jedem Telefon aus kostenlos angerufen werden. Es ist keine Vorwahl erforderlich. Wenn Sie einen Mobiltelefonvertrag mit Sitz im Ausland haben, können Sie die Notrufnummer ebenfalls ohne Vorwahl anrufen.

Zusätzliche Information

Mitteilungen und Regeln: Auf dem Laufenden bleiben

Reisende werden gebeten, die Mitteilungen und Regeln der Behörden, Gesundheitsbehörden und Botschaften ihrer Heimatländer genau zu verfolgen, um rechtzeitig Informationen, wie Quarantäneanweisungen bei der Ankunft, vorab zu erhalten. Die Kontaktinformationen Ihrer eigenen Botschaft in Finnland finden Sie in der Liste der Vertretungen ausländischer Staaten in Finnland, die vom finnischen Außenministerium geführt wird.
 

Gültigkeit eines Visums

Beachten Sie, dass die Polizei die Gültigkeit eines Visums verlängern kann, falls beispielsweise Flugannullierungen den Visuminhaber daran hindern, finnisches Hoheitsgebiet vor Ablauf seines Visums zu verlassen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Polizei.

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